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 Maria Bieber    R E C H T S A N W Ä L T I N

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Scheidungsantrag - online

 

Auf dieser Seite besteht für Sie die Möglichkeit, die Kanzlei mit Ihrer Scheidung jederzeit online zu beauftragen,

ohne das es einer Anfahrt zum Anwalt benötigt.

 

Diese Form der Auftragserteilung, bietet sich besonders in Fällen der einvernehmlichen Scheidung an,

d.h. bei Einigkeit der Ehegatten über Folgesache, wie der Auseinandersetzung des Zugewinns, der Verteilung des Hausrates und der Unterhaltspflichten.

Insofern genügt oft, wenn nur der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, einen Anwalt beauftragt.

(Der andere Ehegatte, kann selbstverständlich ebenfalls jederzeit einen Anwalt beauftragen.)

 

In Angelegenheiten des Sorgerechts und des Umgangs mit Kindern, sollte der persönliche Weg zum Anwalt bevorzugt werden.

 

Die Korrespondenz erfolgt nach Bedarf per E-Mail, Post oder Telefon.

 

Der Scheidungsantrag wird nach vorheriger Rücksprache beim zuständigen Gericht eingericht. Dieses wird (in der Regel nach Einholung der Auskünfte zum Versorgungsausgleich) einen Termin bestimmen.

Zu diesem Gerichtstermin ist das persönliche Erscheinen der Ehegatten erforderlich.

 

 

Beauftragung

 

Zwecks Beauftragung, füllen Sie bitten die nachfolgenden Formulare aus und leiten diese an die Kanzlei zurück.

 

 

Bitte fügen Sie bei

 

  • eine Kopie der Eheurkunde und ggf. des Ehevertrages / der Scheidungsfolgenvereinbarung,
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate beider Ehegatten / bei Selbstständigen Abschlüsse der letzten 3 Jahre und Angaben zu Vorsorgeaufwendungen.

 

Die unterzeichnete Vollmacht, senden Sie bitte per Post im Original an die Kanzlei.

 

Die Angaben zum Einkommen sind für die Berechnung der Kosten und Gerichtgebühren des Scheidungsantrags erforderlich (diese bestimmen sich nach dem 3-monatigem Nettoverdienst beider Ehegatten).

 

Bitte beachten Sie: Im Gerichtstermin muß die Eheurkunde im Original vorliegen.

 

 

  

 

Die voraussichtichen Kosten und Gebühren, können Sie in der Kanzlei erfragen. Die Antragsstellung bei Gericht erfolgt nach Vorschußabrechnung.

 

Bei Vorliegen der Voraussetzungen, kann das Gericht Prozesskostenhilfe gewähren. Eine Vorschußzahlung entfällt hierbei.

Den erforderlichen Antrag finden Sie hier zum Download:

 

 

Auch diesen füllen Sie bitte vollständig aus und fügen die jeweiligen Belege im Kopie bei. Im Zweifel, sind wir hierbei behilflich.

 

Bei Terminen außerhalb von Gotha und Erfurt, werden die Fahrtkosten und Auslagen berechnet (dies gilt auch bei Gewährung von Prozesskostenhilfe).

 

 

 

Kontakt

 

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