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Scheidungsantrag - online
Auf dieser Seite besteht für Sie die
Möglichkeit, die Kanzlei mit Ihrer Scheidung jederzeit online
zu beauftragen,
ohne das es einer Anfahrt zum Anwalt benötigt.
Diese Form der Auftragserteilung, bietet
sich besonders in Fällen der einvernehmlichen Scheidung an,
d.h. bei Einigkeit der Ehegatten über
Folgesache, wie der Auseinandersetzung des Zugewinns, der Verteilung
des Hausrates und der Unterhaltspflichten.
Insofern genügt oft, wenn nur der Ehegatte,
der den Scheidungsantrag stellt, einen Anwalt beauftragt.
(Der andere Ehegatte, kann selbstverständlich
ebenfalls jederzeit einen Anwalt beauftragen.)
In Angelegenheiten des Sorgerechts und des
Umgangs mit Kindern, sollte der persönliche Weg zum Anwalt
bevorzugt werden.
Die Korrespondenz erfolgt nach Bedarf per
E-Mail, Post oder Telefon.
Der Scheidungsantrag wird nach vorheriger
Rücksprache beim zuständigen Gericht eingericht. Dieses
wird (in der Regel nach Einholung der Auskünfte zum Versorgungsausgleich)
einen Termin bestimmen.
Zu diesem Gerichtstermin ist das persönliche
Erscheinen der Ehegatten erforderlich.
Beauftragung
Zwecks Beauftragung, füllen
Sie bitten die nachfolgenden Formulare aus und
leiten diese an die Kanzlei zurück.
Bitte fügen Sie bei
eine Kopie
der Eheurkunde und ggf. des Ehevertrages / der Scheidungsfolgenvereinbarung,
Gehaltsabrechnungen
der letzten 3 Monate beider Ehegatten / bei Selbstständigen
Abschlüsse der letzten 3 Jahre und Angaben
zu Vorsorgeaufwendungen.
Die unterzeichnete Vollmacht,
senden Sie bitte per Post im Original an die Kanzlei.
Die Angaben zum Einkommen sind
für die Berechnung der Kosten und Gerichtgebühren
des Scheidungsantrags erforderlich (diese bestimmen
sich nach dem 3-monatigem Nettoverdienst beider Ehegatten).
Bitte beachten Sie: Im Gerichtstermin
muß die Eheurkunde im Original vorliegen.
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Die voraussichtichen Kosten und
Gebühren, können Sie in der Kanzlei erfragen.
Die Antragsstellung bei Gericht erfolgt nach Vorschußabrechnung.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen,
kann das Gericht Prozesskostenhilfe gewähren. Eine
Vorschußzahlung entfällt hierbei.
Den erforderlichen Antrag finden
Sie hier zum Download:
Auch diesen füllen Sie bitte
vollständig aus und fügen die jeweiligen Belege
im Kopie bei. Im Zweifel, sind wir hierbei behilflich.
Bei Terminen außerhalb
von Gotha und Erfurt, werden die Fahrtkosten und Auslagen
berechnet (dies gilt auch bei Gewährung von Prozesskostenhilfe).
Kontakt
E-Mail:
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Post:
Telefon:
Mobil: |
Hauptmarkt
10, 99867 Gotha
03621 - 508
156
0171 - 933
43 12 |
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